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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 84/14/0103 E 19. Februar 1985 RS 5Stammrechtssatz
Enthält die Beschwerde entgegen der Bestimmung des § 28 Abs 1 Z 4 VwGG keine Angabe der Beschwerdepunkte, so kann sie dennoch in sachliche Behandlung genommen werden, allerdings allein deshalb, wenn sich die Beschwerdepunkte aus den Beschwerdegründen ableiten lassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992070181.X02Im RIS seit
16.11.2000Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010