RS Vwgh 1992/12/1 92/07/0181

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Veröffentlicht am 01.12.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z4;
VwGG §28 Abs1 Z5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/14/0103 E 19. Februar 1985 RS 5

Stammrechtssatz

Enthält die Beschwerde entgegen der Bestimmung des § 28 Abs 1 Z 4 VwGG keine Angabe der Beschwerdepunkte, so kann sie dennoch in sachliche Behandlung genommen werden, allerdings allein deshalb, wenn sich die Beschwerdepunkte aus den Beschwerdegründen ableiten lassen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992070181.X02

Im RIS seit

16.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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