RS Vwgh 1992/12/1 92/14/0148

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Veröffentlicht am 01.12.1992
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

ABGB §1451;
ABGB §1497;
EStG 1972 §5;
EStG 1972 §6 Z2;
EStG 1972 §6 Z3;

Rechtssatz

Die Abschreibung einer Verbindlichkeit wegen Verjährung setzt - abgesehen von der Gewißheit über die Auslegung des Gesetzes - auch ausreichende Gewißheit über den Gebrauch der Verjährungseinrede durch den Schuldner und die Unterlassung der Behauptung tauglicher Unterbrechungstatbestände durch den Verjährungsgegner voraus.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140148.X01

Im RIS seit

01.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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