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90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §66 Abs2 litc;Rechtssatz
Die Wertung dieser bestimmten Tatsache (§ 15 StGB, § 12 Abs 1 Z 2 und Abs 3 Z 3 SGG) iSd § 66 Abs 2 lit c KFG nach § 66 Abs 3 KFG erbringt schon allein im Hinblick auf das Wertungskriterium der Verwerflichkeit keinen Anhaltspunkt für die Annahme, die bestimmte Tatsache ließe nicht auf die Verkehrsunzuverlässikgeit des Bf schließen. Schon die gewaltige Menge des Suchtgiftes (4800 g), bei dem es sich noch dazu um eines der gefährlichsten handelt (Heroin), schließt eine solche Annahme aus (Hinweis E 21.9.1990, 90/11/0023 und E 19.5.1992, 91/11/0109).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992110057.X01Im RIS seit
19.03.2001Zuletzt aktualisiert am
22.06.2010