RS Vwgh 1992/12/1 92/14/0149

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Veröffentlicht am 01.12.1992
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Index

L65000 Jagd Wild
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

EStG 1972 §20;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §4 Abs4;
EStG 1972 §5;
JagdRallg;
UStG 1972 §12 Abs2 Z2 lita;

Rechtssatz

Dient eine gepachtete Jagd (Pächter eine OHG und einer ihrer Gesellschafter) sowohl der Sportausübung des Steuerpflichtigen (Unternehmers) als auch der Jagdausübung durch Geschäftsfreunde und der Mitnahme von Hotelgästen auf die Pirsch, teilweise der Jagdausübung durch Hotelgäste sowie der Verwertung des Wildbrets in der Hotelküche, so liegt eine gemischte Verwendung (gemischter Aufwand) vor. Nur bei ausschließlicher oder fast ausschließlicher Veranlassung der Jagdpacht durch das Hotel könnte daher der Aufwand durch die Jagd zum Abzug zugelassen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140149.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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