RS Vwgh 1992/12/1 92/14/0159

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Veröffentlicht am 01.12.1992
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;
BAO §237 Abs1;
B-VG Art130 Abs2;
FinStrG §49 Abs1 lita;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Hat die AbgBeh die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung und damit die Voraussetzung für eine von ihr zu treffende Ermessensentscheidung bejaht, so ist bei Überprüfung dieser Ermessensentscheidung kein Ermessensfehler der AbgBeh festzustellen, wenn sie zu Recht das bisherige steuerliche Verhalten des Abgabepflichtigen (hier Begehung einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs 1 lita FinStrG) ins Treffen führen kann (Hinweis Stoll, BAO - Handbuch, S 587).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Ermessensentscheidungen Ermessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992140159.X01

Im RIS seit

01.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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