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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
AVG §8;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/02/17 91/10/0139 3Stammrechtssatz
Die Einräumung der Parteistellung an Personen, die an der Rodungsfläche dingliche Rechte haben, soll diese Parteien in die Lage versetzen, eine Beeinträchtigung ihrer Rechte durch eine Rodung zu verhindern (Hinweis E 14.9.1982, 81/07/0200). Dinglich Berechtigten ist insofern ein subjektiv-öffentliches Recht eingeräumt. Einwendungen in denen die Beeinträchtigung von zu den dinglichen Rechten gehörenden Einforstungsrechten durch eine Rodung behauptet wird, sind öffentlich-rechtliche Einwendungen.
Schlagworte
Fischerei Forstrecht Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1991100224.X04Im RIS seit
11.07.2001