RS Vwgh 1992/12/9 90/13/0281

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Veröffentlicht am 09.12.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
24/01 Strafgesetzbuch
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §116 Abs1;
StGB §164 Abs1 Z2;
VwRallg;

Rechtssatz

Die AbgBeh verstößt gegen die Bindungswirkung strafgerichtlicher Entscheidungen, wenn sie im Gegensatz zum Urteilsspruch, in dem der Abgabepflichtige wegen der Vermittlung des Verkaufes inkriminierter Ware schuldig erkannt wurde, ein Eigengeschäft des Abgabepflichtigen annimmt.

Schlagworte

Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990130281.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.06.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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