RS Vwgh 1992/12/9 89/13/0048

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Veröffentlicht am 09.12.1992
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §303;
EStG 1972 §4 Abs1;
EStG 1972 §5;

Rechtssatz

Für die Bildung und die Höhe von Rückstellungen sind stets die Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgeblich. Auch im wiederaufgenommenen Verfahren können somit nur solche Umstände Berücksichtigung finden, welche bereits am Bilanzstichtag vorgelegen sind, bisher aber noch nicht berücksichtigt wurden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989130048.X03

Im RIS seit

09.12.1992

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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