RS Vwgh 1992/12/9 91/13/0204

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Veröffentlicht am 09.12.1992
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Index

14/03 Abgabenverwaltungsorganisation
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §49 Abs2;
BundesrechenamtsG §2 Abs1 Z12;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/20 90/16/0003 3

Stammrechtssatz

Unter " Erhebung " iSd § 69 BAO sind nach der Legaldefinition des § 49 Abs 2 BA0 alle der Durchführung der Abgabenvorschriften dienenden abgabenbehördlichen Maßnahmen zu verstehen. Sohin fallen unter " Erhebung " alle der Durchsetzung von Abgabeansprüchen dienenden behördlichen Maßnahmen die die Ermittlung, Festsetzung, Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht) und zwangsweise Einbringung zum Ziel haben (Hinweis E VfGH 29.3.1957, B 201/56, VfSlg 3174/1957).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991130204.X06

Im RIS seit

09.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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