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96 StraßenbauNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragRechtssatz
Art139 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung der V des BMBT vom 29. August 1979, BGBl. 394, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufs der A 20 Wiener Gürtel Autobahn; keine Antragslegitimation, da einerseits die behaupteten Rechtswirkungen der V nicht auf dieser beruhen und eine Aufhebung der V nicht geeignet wäre, die behauptete Rechtsverletzung zu beseitigen, andererseits bei Annahme eines rechtmäßigen Vorgehens der Behörde die V nicht ohne Erlassung eines Bescheides wirksam geworden wäreArt139 Abs1 B-VG; Individualantrag auf Aufhebung der römisch fünf des BMBT vom 29. August 1979, Bundesgesetzblatt 394, betreffend die Bestimmung des Straßenverlaufs der A 20 Wiener Gürtel Autobahn; keine Antragslegitimation, da einerseits die behaupteten Rechtswirkungen der römisch fünf nicht auf dieser beruhen und eine Aufhebung der römisch fünf nicht geeignet wäre, die behauptete Rechtsverletzung zu beseitigen, andererseits bei Annahme eines rechtmäßigen Vorgehens der Behörde die römisch fünf nicht ohne Erlassung eines Bescheides wirksam geworden wäre
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Trassierungsverordnung, Straßenverwaltung, StraßenverlaufsfestlegungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:1985:V21.1980Dokumentnummer
JFR_10148998_80V00021_01