RS Vwgh 1992/12/11 88/17/0104

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Veröffentlicht am 11.12.1992
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Index

L34004 Abgabenordnung Oberösterreich
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §6 Abs1;
BAO §50 Abs1;
LAO OÖ 1984 §51 Abs1;

Rechtssatz

Nach § 51 Abs 1 erster Satz OÖ LAO haben die Abgabenbehörden ihre sachliche und örtliche Zuständigkeit von Amts wegen wahrzunehmen. Die Unzuständigkeit ist von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens wahrzunehmen, daher auch von der Berufungsbehörde in Ansehung der Unterinstanz (Hinweis E 21.1.1992, 91/11/0076; E 27.10.1988, 88/16/0127).

Schlagworte

Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen sachliche Zuständigkeit Wahrnehmung der Zuständigkeit von Amts wegen örtliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170104.X01

Im RIS seit

11.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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