RS Vwgh 1992/12/11 88/17/0110

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Veröffentlicht am 11.12.1992
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L34009 Abgabenordnung Wien

Norm

LAO Wr 1962 §70 Abs2 idF 1988/021;
LAONov Wr 1988 Art2;

Rechtssatz

Zufolge Art II des Wr LAONov 1988 gilt die Neufassung des § 70 Abs 2 Wr LAO auch für vor dem Inkrafttreten hergestellte Ausfertigungen der Abgabenbehörden. Diese Regelung erfaßt mangels ausdrücklicher gegenteiliger Anordnung nur jene vor dem Inkrafttreten hergestellten Ausfertigungen, hinsichtlich derer im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle noch keine rechtskräftige Berufungsvorentscheidung vorlag.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1988170110.X02

Im RIS seit

11.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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