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L34009 Abgabenordnung WienNorm
LAO Wr 1962 §70 Abs2 idF 1988/021;Rechtssatz
Zufolge Art II des Wr LAONov 1988 gilt die Neufassung des § 70 Abs 2 Wr LAO auch für vor dem Inkrafttreten hergestellte Ausfertigungen der Abgabenbehörden. Diese Regelung erfaßt mangels ausdrücklicher gegenteiliger Anordnung nur jene vor dem Inkrafttreten hergestellten Ausfertigungen, hinsichtlich derer im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle noch keine rechtskräftige Berufungsvorentscheidung vorlag.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1988170110.X02Im RIS seit
11.12.1992