RS Vwgh 1992/12/11 89/17/0240

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Veröffentlicht am 11.12.1992
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

AVG §56;
B-VG Art139 Abs1;
B-VG Art18;
PrG 1976 §7 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

Rill vertritt in "Grundfragen des österreichischen Preisrechts III, ÖZW 1975, S 105 die Meinung, der Einwand, ein Bescheid dürfe keine von einer Verordnung abweichende Regelung treffen, sei verfehlt, weil er auf einem falschen Verständnis des Stufenbaues der Rechtsordnung beruhe. Wenn Rill zur Stützung dieser Rechtsmeinung darauf hinweist, von der Bundesverfassung her sei es nicht ausgeschlossen, daß der Gesetzgeber die Vollziehung ermächtige, eine von einer bestehenden Verordnung abweichende bescheidmäßige Anordnung zu treffen, auch wenn dies nicht dem typischen

Erzeugungszusammenhang und Derogationszusammenhang zwischen genereller und individueller Rechtssetzung entspreche, so teilt der VwGH diese Sicht. Allein das PrG 1976 sieht eine derartige Ermächtigung nicht vor. In diese Richtung weist auch Oberndorfer (Strompreisbestimmung aus rechtlicher Sicht, 1979, S 80), wenn unter dem Gesichtspunkt der Antragslegitimation eines von einer Preisverordnung betroffenen Elektrizitätsversorgungsunternehmens zu einem Verordnungsprüfungsverfahren nach Art 139 Abs 1 B-VG die Ansicht vertreten wird, daß Elektrizitätsversorgungsunternehmen keine Möglichkeit hätten, "ein individuelles Bescheidverfahren auf Grund einer Strompreisverordnung zu erwirken" (zur Legitimation eines Individualantrages nach Art 139 Abs 1 B-VG bei Preisverordnungen (Hinweis: B 3.10.1981, V 7/81, VfSlg 9221/1981).

Schlagworte

Verordnungen Verhältnis Verordnung - Bescheid VwRallg4 Grundsätzliches zur Rechtmäßigkeit und zur Rechtsverletzungsmöglichkeit Bescheidcharakter Bescheidbegriff Abgrenzung zur Verordnung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1989170240.X06

Im RIS seit

11.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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