RS Vwgh 1992/12/15 92/11/0154

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Index

90/02 Kraftfahrgesetz

Norm

KDV 1967 §34 Abs1 litb;
KDV 1967 §34 Abs3;

Rechtssatz

Der nach § 34 Abs 3 KDV vom Facharzt zu erstellende Befund hat jedenfalls auch eine Beurteilung der kraftfahrspezifischen Leistungsfähigkeit des Betreffenden zu umfassen. Diesem Erfordernis wird ein Befund, der eine solche Beurteilung nicht enthält, sondern sich auf die Beurteilung unter dem Blickwinkel des in Betracht kommenden medizinischen Fachgebietes beschränkt, nicht gerecht.

Schlagworte

Winkelschreiberei

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992110154.X02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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