RS Vwgh 1992/12/16 92/01/0929

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Mit dem für das Verlassen des Heimatlandes maßgeblichen Wunsch nach einer dort nicht durchführbaren ärztlichen Behandlung der Krankheit seines Sohnes wird keiner der in der Genfer Flüchtlingskonvention genannten Fluchtgründe angesprochen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010929.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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