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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Ein politischer Umsturz und die Beseitigung des früheren Regimes, von dem die Verfolgung ausging, ändert an der Zuordnung einer Maßnahme zu Konventionsgründen nichts, wenn die seinerzeit auf Konventionsgründe zurückführende Maßnahme - allenfalls auch ohne aktuelle asylrechtlich relevante Beweggründe der staatlichen Stellen - aufrechterhalten wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010071.X02Im RIS seit
16.12.1992