RS Vwgh 1992/12/16 92/01/0071

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Ein politischer Umsturz und die Beseitigung des früheren Regimes, von dem die Verfolgung ausging, ändert an der Zuordnung einer Maßnahme zu Konventionsgründen nichts, wenn die seinerzeit auf Konventionsgründe zurückführende Maßnahme - allenfalls auch ohne aktuelle asylrechtlich relevante Beweggründe der staatlichen Stellen - aufrechterhalten wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010071.X02

Im RIS seit

16.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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