RS Vwgh 1992/12/16 92/02/0238

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

StVO 1960 §20 Abs2;
VStG §44a Z1;

Rechtssatz

In Ansehung einer Übertretung des § 20 Abs 2 StVO reicht die Umschreibung des Tatortes mit "A 1 Westautobahn von Kilometer 68 bis Kilometer 72" sowohl zur Individualisierung des Tatvorwurfes als auch zur Wahrung der Verteidigungsrechte des Beschuldigten aus.

Schlagworte

"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung) Überschreiten der Geschwindigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020238.X01

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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