RS Vwgh 1992/12/16 92/01/0600

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/01/0601 92/01/0602

Rechtssatz

Nachteile, auf die sich ein Asylwerber in Ansehung seiner beiden Kinder berufen hat, können bei der Beurteilung der Frage, ob der Asylwerber die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllt, keine Berücksichtigung finden (Hinweis E 16.12.1987, 87/01/0230).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010600.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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