RS Vwgh 1992/12/16 92/01/0600

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/01/0601 92/01/0602

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/04/08 92/01/0052 3

Stammrechtssatz

Die Auswirkungen von Schwierigkeiten, mit denen christliche Minderheiten in islamischen Staaten konfrontiert werden, treffen alle Angehörigen dieser Minderheit in gleichem Maße. Diese Unbilden reichen für sich allein noch nicht aus, lediglich daraus, daß ein Asylwerber einer religiösen Minderheit angehört, begründete Furcht vor konkreter Verfolgung abzuleiten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010600.X02

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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