RS Vwgh 1992/12/16 92/02/0324

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §61 Abs2;
AVG §63 Abs5;
AVG §66 Abs4;
AVG §68 Abs1;
VStG §24;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Geht es im Verfahren vor dem VwGH nur um die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung einer Berufung, so berührt der Umstand, daß die Erstbehörde nach Einbringung der Berufung ein wortidentes Straferkenntnis erlassen hat, trotz Verstoßes gegen den Grundsatz "ne bis in idem" nicht die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides.

Schlagworte

Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme BerufungsverfahrenInhalt der Berufungsentscheidung Voraussetzungen der meritorischen Erledigung Zurückweisung (siehe auch §63 Abs1, 3 und 5 AVG)Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH AllgemeinZurückweisung wegen entschiedener SacheRechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGH

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992020324.X01

Im RIS seit

16.12.1992

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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