RS Vwgh 1992/12/16 92/01/0071

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die Zuordnung einer behaupteten Verfolgungsgefahr zu einem Konventionsgrund kommt nur dann in Betracht, wenn die einem Asylwerber drohende Verfolgung in der Aufrechterhaltung einer seinerzeit aus Gründen (insbesondere) seiner politischen Einstellung - wenngleich (hier) im Rahmen eines wegen des Vorwurfes krimineller Delikte geführten - Strafverfahrens angeordneten, der Intensität einer Verfolgung im Sinne der Konvention erreichenden Maßnahmen besteht. Die Entziehung der Freiheit in Form einer zwangsweisen Anhaltung in einer psychiatrischen Anstalt kommt unter dem Gesichtspunkt der Intensität der Maßnahme (der Schwere der Eingriffe) als Verfolgung in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010071.X01

Im RIS seit

16.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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