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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Daß ein Asylwerber der kommunistischen Partei beigetreten ist, läßt darauf schließen, daß er sich - wenn auch widerwillig - den politischen Gegebenheiten in seinem Heimatland angepaßt hat, um ihn ansonsten drohende Benachteiligungen zu vermeiden (hier: rumänischer Staatsbürger ungarischer Nationalität).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010929.X03Im RIS seit
20.11.2000