RS Vwgh 1992/12/16 92/01/0929

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Daß ein Asylwerber der kommunistischen Partei beigetreten ist, läßt darauf schließen, daß er sich - wenn auch widerwillig - den politischen Gegebenheiten in seinem Heimatland angepaßt hat, um ihn ansonsten drohende Benachteiligungen zu vermeiden (hier: rumänischer Staatsbürger ungarischer Nationalität).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010929.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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