RS Vwgh 1992/12/16 92/01/0929

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Die vom Asylwerber angeführten Vorladungen und Verhöre im Anschluß an eine von ihm beobachtete Demonstration sind kein Indiz für eine drohende Verfolgung im Sinne der Genfer Konvention.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010929.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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