RS Vwgh 1992/12/16 92/01/0929

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Benachteiligungen eines rumänischen Staatsangehörigen am Arbeitsplatz und bei der Vergabe von Wohnungen wegen ungarischer Abstammung können nur dann als individuelle Verfolgung im Sinne der Genfer Konvention gewertet werden, wenn sie eine solche Intensität erreichen, daß dadurch einer der in der Genfer Konvention angeführten Gründe erfüllt ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010929.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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