RS Vwgh 1992/12/16 92/01/0612

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1992
beobachten
merken

Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/14 92/01/0216 1

Stammrechtssatz

Nur die Vorfälle unmittelbar vor der Ausreise aus dem Heimatland des Asylwerbers sind für die Frage der Asylgewährung von Bedeutung, es sei denn, daß Umstände vorliegen, auf Grund welcher eine bereits damals bestehende wohlbegründete Furcht vor Verfolgung bis zur Ausreise andauert

(Hinweis E 29.11.1989, 89/01/0320).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010612.X01

Im RIS seit

05.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

30.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten