RS Vwgh 1992/12/16 92/12/0086

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §12 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/22 90/12/0221 4

Stammrechtssatz

Die Vortätigkeit für die erfolgreiche Verwendung als Beamter ist dann von besonderer Bedeutung iSd § 12 Abs 3 GehG, wenn der durch die Vortätigkeit verursachte Verwendungserfolg ohne die Vortätigkeit nur in einem beträchtlich geringeren Maße gegeben gewesen wäre (Hinweis E 18.5.1981, 0383/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992120086.X01

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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