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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Auf nicht näher konkretisierte, obzwar erzwungene Spitalsaufenthalte, ist die belangte Behörde nicht verpflichtet, näher einzugehen, wenn die Spitalsaufenthalte schon Jahre zurückliegen und vom Asylwerber kein konkreter Zusammenhang mit einem Konventionsgrund dargelegt wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010853.X01Im RIS seit
16.12.1992