RS Vwgh 1992/12/16 92/01/0853

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Auf nicht näher konkretisierte, obzwar erzwungene Spitalsaufenthalte, ist die belangte Behörde nicht verpflichtet, näher einzugehen, wenn die Spitalsaufenthalte schon Jahre zurückliegen und vom Asylwerber kein konkreter Zusammenhang mit einem Konventionsgrund dargelegt wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010853.X01

Im RIS seit

16.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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