RS Vwgh 1992/12/16 91/12/0020

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.1992
beobachten
merken

Index

L22002 Landesbedienstete Kärnten
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

DienstrechtsG Krnt 1985 §145 Abs3;
GehG 1956 §12 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/02/22 90/12/0221 4

Stammrechtssatz

Die Vortätigkeit für die erfolgreiche Verwendung als Beamter ist dann von besonderer Bedeutung iSd § 12 Abs 3 GehG, wenn der durch die Vortätigkeit verursachte Verwendungserfolg ohne die Vortätigkeit nur in einem beträchtlich geringeren Maße gegeben gewesen wäre (Hinweis E 18.5.1981, 0383/80).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991120020.X01

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten