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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 92/01/0601 92/01/0602Rechtssatz
Die zum Ausdruck gebrachte Absicht des Asylwerbers, gelegentlich zu Besuchszwecken in den Iran reisen zu wollen, läßt sich mit der Behauptung, sich aus Furcht vor Verfolgung außerhalb des Heimatlandes (Iran) zu befinden, nicht in Einklang bringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010600.X05Im RIS seit
03.04.2001