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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Strafrechtliche Verfolgung zur Psychiatrierung wegen des Vorwurfes allgemeiner krimineller Handlungen kann (auch in totalitären Staaten) nicht als Indiz für die Gefahr politischer Verfolgung aufgefaßt werden. Vielmehr hat der Asylwerber konkrete Umstände zu behaupten und glaubhaft zu machen, aus denen folgt, daß seine strafgerichtliche Verfolgung wegen des Vorwurfes allgemein krimineller Delikte mit in seiner Person gelegenen Konventionsgründen in Zusammenhang stand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992010071.X04Im RIS seit
16.12.1992