RS Vwgh 1992/12/16 92/01/0071

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Strafrechtliche Verfolgung zur Psychiatrierung wegen des Vorwurfes allgemeiner krimineller Handlungen kann (auch in totalitären Staaten) nicht als Indiz für die Gefahr politischer Verfolgung aufgefaßt werden. Vielmehr hat der Asylwerber konkrete Umstände zu behaupten und glaubhaft zu machen, aus denen folgt, daß seine strafgerichtliche Verfolgung wegen des Vorwurfes allgemein krimineller Delikte mit in seiner Person gelegenen Konventionsgründen in Zusammenhang stand.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992010071.X04

Im RIS seit

16.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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