RS Vwgh 1992/12/16 90/12/0165

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Veröffentlicht am 16.12.1992
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Index

L20019 Personalvertretung Wien

Norm

LPVG Wr 1985 §2 Abs1;

Rechtssatz

Aufgrund des § 2 Abs 1 Wr LPVG 1985 ist die Personalvertretung nur verpflichtet, in Erfüllung ihrer Aufgaben für die Einhaltung der zugunsten der Bediensteten geltenden Rechtsgrundlagen einzutreten. Insbesondere im Hinblick auf § 2 Abs 1 Wr LPVG 1985 ist es die erste Aufgabe der Personalvertretung, die Interessen der Gesamtheit der vertretenen Bediensteten zu wahren und zu fördern und auf einen geordneten und zweckmäßigen Dienstbetrieb Bedacht zu nehmen. Demgegenüber könnten - soferne nicht unsachliche Erwägungen dafür maßgebend wären - die Interessen eines einzelnen Bediensteten zurücktreten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990120165.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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