RS Vwgh 1992/12/17 AW 92/12/0023

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.1992
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §14 Abs6;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Ruhestandsversetzung - Die Rechtsmeinung des Bf, während der Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens sei § 14 Abs 6 BDG 1979 analog heranzuziehen, ist schon deshalb verfehlt, weil es sich in diesem Verfahren keinesfalls um ein "verfassungsrechtlich gewährleistetes Berufungsverfahren" handelt, sondern um eine Rechtskontrolle, bei der ein Vollstreckungsaufschub hinsichtlich rechtskräftiger Bescheide nur unter den Voraussetzungen des § 30 Abs 2 VwGG bewilligt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992120023.A02

Im RIS seit

12.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten