RS Vwgh 1992/12/17 92/18/0383

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Veröffentlicht am 17.12.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

AAV §71 Abs1;
ASchG 1972 §31 Abs2 litp;
AVG §37;
AVG §52;

Rechtssatz

Die Frage, ob bei der Tätigkeit von Arbeitnehmern im Freien (hier: in in einem Steinbruch gelegenen "Hauerhütten") bei einer Außentemperatur um Null Grad Celsius "in erhöhtem Maße

die Gefahr von ... Hautschädigungen für den Körper insbesondere

durch ... Kälteeinwirkungen ... besteht", stellt jedenfalls

dann, wenn seitens des beschuldigten Arbeitgebers (hier: des handelsrechtlichen Geschäftsführers einer GmbH & Co KG) diesbezüglich Zweifel geäußert werden und diese nicht von der Hand zu weisen sind, eine von einem Sachverständigen zu beantwortende Frage dar.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Sachverständigenbeweis Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180383.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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