RS Vwgh 1992/12/21 92/10/0190

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Veröffentlicht am 21.12.1992
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs2;
LMG 1975 §20;
LMG 1975 §74 Abs5 Z3;

Rechtssatz

Da hinsichtlich der Abgabe von (zum Teil) marinierten Salaten durch eine ca 20cm hohe Durchreiche (Plexiglasabdeckung) in Selbstbedienung die Möglichkeit der vom Gesetz pönalisierten Einwirkungen durch Kunden (zB Berühren, Anhusten oder Anhauchen) nicht offensichtlich ist, hätte es diesbezüglich ergänzender Feststellungen, zB eines Lokalaugenscheines bedurft.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel AugenscheinBeweismittel Augenschein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100190.X07

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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