RS Vwgh 1992/12/21 91/16/0125

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.12.1992
beobachten
merken

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1987 §4 Abs1;
GrEStG 1987 §5 Abs1 Z1;
GrEStG 1987 §5 Abs1 Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/27 90/16/0169 1

Stammrechtssatz

Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges ist der Zustand eines Grundstückes maßgebend, in dem dieses erworben werden soll (Hinweis E VS 24.5.1971, 1251/69, VwSlg 4234 F/1971). Das muß nicht notwendig der im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gegebene Zustand sein. Entscheidend ist der Zustand, in welchem das Grundstück zum Gegenstand des Erwerbsvorganges gemacht worden ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991160125.X06

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

03.11.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten