RS Vwgh 1992/12/21 92/10/0190

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Veröffentlicht am 21.12.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren
82/05 Lebensmittelrecht

Norm

LMG 1975 §20;
LMG 1975 §74 Abs5 Z3;
VStG §22 Abs1;
VStG §44a Z3;
VwGG §42 Abs2 Z3 litb;

Rechtssatz

Lautet der Tatvorwurf gem § 20 iVm § 74 Abs 5 Z 3 LMG 1975 auf die Abgabe von Semmeln und Salaten in Selbstbedienung und wird der Besch nur einer einzigen Verwaltungsübertretung schuldig erkannt und nur eine einheitliche Strafe verhängt, ist der Bescheid gem § 42 Abs 2 Z 3 lit b VwGG zur Gänze aufzuheben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992100190.X08

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.09.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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