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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):92/03/0245Rechtssatz
Aufgrund der Bestimmung des § 34 Abs 2 VwGG ist auch ein gegen § 28 Abs 1 Z 1 leg cit verstoßender Mangel, wenn also die Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht korrekt angeführt ist, verbesserungsfähig.
Schlagworte
FristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992030237.X01Im RIS seit
03.04.2001Zuletzt aktualisiert am
22.12.2011