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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z1;Rechtssatz
Aufgrund der Bestimmung des § 34 Abs 2 VwGG ist auch ein gegen § 28 Abs 1 Z 1 leg cit verstoßender Mangel, wenn also die Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht korrekt angeführt ist, verbesserungsfähig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1997033333.X01Im RIS seit
21.12.1992