RS Vwgh 1992/12/21 97/03/3333

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Veröffentlicht am 21.12.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §28 Abs1 Z1;
VwGG §34 Abs2;

Rechtssatz

Aufgrund der Bestimmung des § 34 Abs 2 VwGG ist auch ein gegen § 28 Abs 1 Z 1 leg cit verstoßender Mangel, wenn also die Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht korrekt angeführt ist, verbesserungsfähig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1997033333.X01

Im RIS seit

21.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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