RS Vwgh 1992/12/21 AW 92/12/0022

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Veröffentlicht am 21.12.1992
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

GehG 1956 §13a;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Nichtstattgebung - Übergenuß - Der Bf bezieht als Angehöriger der Dienstklasse VIII ein Einkommen, das nach seiner Höhe in der Regel Ersparnisse zuläßt. Daß dies im konkreten Fall auf Grund besonderer Umstände nicht der Fall wäre, hat der Bf nicht aufgezeigt. Der Hinweis auf einen allfälligen finanziellen Engpaß wegen einer 5 % Bezugskürzung im Hinblick auf "laufende, nicht adhoc eliminierbare Ausgaben" genügt dem Konkretisierungsgebot nicht.

Schlagworte

Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992120022.A01

Im RIS seit

16.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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