RS Vwgh 1992/12/22 AW 92/07/0041

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1992
beobachten
merken

Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
81/01 Wasserrechtsgesetz

Norm

VwGG §30 Abs2;
WRG 1959;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): AW 92/07/0042 B 22. Dezember 1992

Rechtssatz

Nichtstattgebung - wasserpolizeilicher Auftrag - Da die errichteten Sperrbrunnen - wenn überhaupt - lediglich eine kurzfristige Sicherung der Deponie bis zu deren Räumung bewirken könnten und auch keine eindeutigen Aussagen über eine allfällige kurzfristige Sperrwirkung der Brunnenreihe getroffen werden könnten und damit auch nicht ausgeschlossen werden könnte, daß von der Deponie trotz dieser Sicherungsmaßnahmen weiterhin Gefahren ausgehen, stehen daher der Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung zwigende öffentliche Interessen entgegen.

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:AW1992070041.A01

Im RIS seit

12.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten