RS Vwgh 1992/12/22 91/04/0262

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.12.1992
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §74 Abs1 idF 1988/399;
GewO 1973 §84 idF 1988/399;

Rechtssatz

Ein Schotterabbau zur Versorgung eines Straßenbaus ist jedenfalls keine Baustelle im Sinne des Ausführens gewerblicher Arbeiten außerhalb der Betriebsanlage; der Betrieb der Schottergrube ist vielmehr selbst und für sich als gewerbliche Betriebsanlage im Sinne des § 74 Abs 1 GewO 1973 anzusehen, wenn alle gesetzlich normierten Tatbestandsmerkmale erfüllt sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1991040262.X04

Im RIS seit

22.12.1992
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten