RS Vwgh 1993/1/12 92/14/0213

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Veröffentlicht am 12.01.1993
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §275;

Rechtssatz

Anträgen auf Verlängerung der Mängelbehebungsfrist kommt keine fristhemmende Wirkung zu, daher kann ein Mängelbehebungsauftrag iSd § 275 BAO nur innerhalb der von der Abgabenbehörde gesetzten oder von ihr bescheidmäßig bereits verlängerten Frist erfüllt werden (Hinweis E 28.2.1989, 86/14/0026; E 7.9.1990, 89/14/0232).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992140213.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

18.12.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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