RS Vwgh 1993/1/13 91/12/0194

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.01.1993
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Index

83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AWG 1990 §1;
AWG 1990 §2;
AWG 1990 §34 Abs1;

Rechtssatz

Für die Wertung einer Sache als Abfall ist es bedeutungslos, ob diese Sache im Inland oder im Ausland als Abfall angefallen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991120194.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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