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80/02 ForstrechtNorm
ForstG 1975 §17 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/12/02 91/10/0224 1Stammrechtssatz
Der Ausbau einer von einer Gemeinde betriebenen Wasserversorgungsanlage, wodurch auftretende Mängel beseitigt und eine klaglose Wasserversorgung der Gemeindebevölkerung und der Gäste gewährleistet werden, stellt eine im öffentlichen Interesse an einer einwandfreien Wasserversorgung gelegene Tätigkeit einer Gemeinde dar, weshalb diese auch zur Stellung eines Rodungsantrages nach § 19 Abs 2 lit b ForstG 1975 berechtigt ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1991100068.X01Im RIS seit
20.11.2000