RS Vwgh 1993/1/18 91/10/0259

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Veröffentlicht am 18.01.1993
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §39 Abs1;
AVG §39 Abs2;
AVG §53 Abs1;
AVG §7 Abs1 Z5;
AVG §7 Abs1;

Rechtssatz

Der Umstand, daß derselbe Organwalter sowohl im erstinstanzlichen als auch im Berufungsverfahren die Ermittlungen als Hilfsorgan für die zur Entscheidung berufenen Organe durchführt, verstößt weder gegen § 7 Abs 1 Z 5 AVG noch gegen sonstige Vorschriften, sieht man von der - im Beschwerdefall nicht in Betracht kommenden - Bestimmung des § 53 Abs 1 AVG ab.

Schlagworte

Abgrenzung der Begriffe Behörde und OrganwalterEinfluß auf die Sachentscheidung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1991100259.X01

Im RIS seit

09.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

19.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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