RS Vwgh 1993/1/20 92/01/0740

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Unter Zugrundelegung der unwiderlegten Angaben des Asylwerbers, denen zufolge er unmittelbar, nachdem ihm die Mißhandlungen und Tötungen seiner Glaubensgenossen (Zeugen Jehovas in Ghana) bekannt geworden waren, sein Heimatland, obwohl er im Besitz eines Reisepasses gewesen war, illegal verlassen hat, kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Ausreise aus seinem Heimatland im Zeitpunkt der Flucht auf begründeter Furcht, aus Gründen der Religion verfolgt zu werden, beruhte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010740.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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