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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Unter Zugrundelegung der unwiderlegten Angaben des Asylwerbers, denen zufolge er unmittelbar, nachdem ihm die Mißhandlungen und Tötungen seiner Glaubensgenossen (Zeugen Jehovas in Ghana) bekannt geworden waren, sein Heimatland, obwohl er im Besitz eines Reisepasses gewesen war, illegal verlassen hat, kann nicht ausgeschlossen werden, daß die Ausreise aus seinem Heimatland im Zeitpunkt der Flucht auf begründeter Furcht, aus Gründen der Religion verfolgt zu werden, beruhte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010740.X02Im RIS seit
27.11.2000