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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1991 §1;Rechtssatz
Durch die Nichtzulassung des Sohnes eines Asylwerbers zum Studium und dessen bevorstehende Einberufung zur Armee macht ein Asylwerber - abgesehen davon, daß diese den Sohn betreffenden Umstände nicht geeignet sind, dessen Verfolgung darzutun - keine gegen ihn selbst gerichtete Verfolgung bzw Gründe für die Furcht vor einer solchen geltend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1992010950.X03Im RIS seit
20.11.2000