RS Vwgh 1993/1/20 92/01/0794

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/11/05 92/01/0792 1

Stammrechtssatz

Selbst wenn man davon ausginge, daß der Asylwerber auf Grund einer Art "Sippenhaftung" im Hinblick auf Verhaltensweisen oder Eigenschaften seines Bruders die Intensität einer Verfolgung erreichende Maßnahmen zu befürchten hatte, könnte man ihm Verfolgung aus Konventionsgründen nur dann zubilligen, wenn solche Gründe (wenigstens) in der Person des Bruders vorlägen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010794.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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