RS Vwgh 1993/1/20 92/13/0215

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §110 Abs2;
BAO §275;

Rechtssatz

Die Fristbemessung muß den besonderen Verhältnissen sachgerecht Rechnung tragen und so ausreichend sein, daß der Abgabepflichtige in die Lage versetzt wird, dem Auftrag ordnungsgemäß nachzukommen (Hinweis E 14.9.1992, 91/15/0135).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992130215.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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