RS Vwgh 1993/1/20 92/01/0894

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Veröffentlicht am 20.01.1993
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1991 §1;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

In dem Vorbringen des Asylwerbers (ein somalischer Staatsangehöriger), im Falle seiner Rückkehr in sein Heimatland bestehe deshalb für ihn höchste Lebensgefahr, weil das diktatorische Regime bestrebt sein müsse, ihn als Zeugen des (an seinen Eltern) begangenen Verbrechens zu beseitigen, kann selbst bei Zutreffen dieser Vermutungen kein in der FlKonv angeführter Grund für begründete Furcht vor Verfolgung erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1993:1992010894.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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